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Gericht verbietet Anti-Nazi-Symbol

Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat gestern seine eigene juristische Kompetenz infrage gestellt. Es verurteilte einen Händler von antifaschistischem Material zu einer Geldstrafe von über 3000 EUR wegen »Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole« – gemeint ist das Hakenkreuz. Zwar ist es richtig, das Zeigen von Nazisymbolen zu verbieten, doch in diesem Fall handelt es sich um ein deutlich durchgestrichenes Hakenkreuz, das der Verurteile auf T-Shirts, Aufkleber und Buttons drucken ließ. Damit hat er sich nicht nur selber klar gegen die NS-Ideologie ausgesprochen, sondern tut auch etwas dafür, dass auch andere Ihre Ablehnung öffentlich machen können.
Doch das OLG ist anscheinend farbenblind, anders ist eine solche Verurteilung nicht erklärbar (vorausgesetzt, dass es keinen anderen politischen Hintergrund gibt). Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass der Händler in die nächsthöhere Instanz geht, um dieses unglaubliche Urteil wieder zu kippen.


Von: Aro Kuhrt

(29. September 2006)

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KOMMENTARE:

  1. Alexandra am 2. Oktober 2006 um 13:35 Uhr

    oh gott! was für nen quatsch ! die leutz ham doch ein an der waffel meiner meinung nach ..






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